Stichwahl zur Landratswahl am 13. Juli 2025: Briefwahl läuft – persönliche Kontaktaufnahme bei Problemen empfohlen
Im Landratsamt und in den Gemeinden laufen die Vorbereitungen für die Stichwahl zur Landratswahl am kommenden Sonntag, 13. Juli 2025, weiterhin auf Hochtouren. Bereits Mitte letzter Woche haben die Gemeinden die Stimmzettel erhalten und unmittelbar mit der Ausgabe der beantragten Briefwahlunterlagen begonnen.
Der kurze Zeitraum von zwei Wochen zwischen Hauptwahl und Stichwahl stellt vor allem für die Abwicklung der Briefwahl eine große Herausforderung dar. Die Kommunen begegnen dieser Situation unterschiedlich: Während einige Städte und Gemeinden ihre Wahlunterlagen mit eigenem Personal direkt zustellen, setzen die meisten auf den klassischen Versandweg mit der Deutschen Post. Dabei können die notwendigen Laufzeiten für Versand und Rücklauf in Einzelfällen zu einer sehr knappen Frist für die rechtzeitige Rückgabe der Wahlunterlagen führen – insbesondere, wenn Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlwochenende nicht an ihrer Wohnadresse erreichbar sind.
Kreiswahlleiter Georg Wendlinger berichtet, dass sich bereits erste Bürgerinnen und Bürger gemeldet haben, weil sie Sorge haben, ihre beantragten Unterlagen nicht rechtzeitig zu erhalten oder zurücksenden zu können. Er empfiehlt deshalb: Wer seine Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, 10. Juli, noch nicht erhalten hat, sollte sich umgehend persönlich oder telefonisch mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Gegebenenfalls müssen dann kurzfristig neue Unterlagen erstellt werden. In der Regel ist dann nur noch eine persönliche Abholung möglich – entweder durch die wahlberechtigte Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Vertrauensperson.
Wendlinger weist außerdem darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus ausgefüllt und abgegeben werden können – wie dies etwa auch bei der Bundestagswahl im Februar praktiziert wurde. Wer seine Unterlagen erst sehr spät erhält, sollte diese keinesfalls per Post, sondern unbedingt persönlich im Rathaus seiner Wohnsitzgemeinde abgeben.