14.03.2022 

Zusätzliche Erstaufnahmestelle am bisherigen Impfzentrum Altenmarkt

Der Landkreis Traunstein errichtet analog zum Kreiswehrersatzamt in Traunstein eine zusätzliche Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge aus der Ukraine in den Räumlichkeiten des bisherigen Impfzentrums in Altenmarkt.

Landrat Siegfried Walch: „Unser besonderer Dank geht an die Gemeinde Altenmarkt und Bürgermeister Stephan Bierschneider. Wie schon beim Aufbau des Impfzentrums hat uns die Gemeinde sofort ihre Unterstützung bei diesem weiteren Kraftakt zugesagt. Unsere Heimat steht nach zwei Jahren Corona-Pandemie vor einer weiteren großen Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir sind stolz und dankbar, uns in solch herausfordernden Zeiten auf den Schulterschluss mit den Gemeinden verlassen zu können – hier erneut die Gemeinde Altenmarkt.“

Derzeit laufen bereits die Vorbereitungen für die Umbaumaßnahmen hinsichtlich Infrastruktur und Ausstattung. Die Aufnahmestelle soll ab kommender Woche für bis zu 60 Personen vorübergehend einen Schlafplatz bieten. Ebenso werden dort bereits alle notwendigen Formalien und Antragstellungen abgewickelt. Mit der zusätzlichen Erstaufnahmestelle ist der Landkreis auch für den Fall weiter steigender Ankunftszahlen bestens gerüstet. Nach der vorübergehenden Unterbringung in der Erstaufnahmestelle werden die Flüchtlinge zeitnah einer dauerhaften Unterkunft zugewiesen.

Impfungen gegen das Coronavirus bündelt der Landkreis Traunstein am Impfstandort in Traunstein (Jahnstr. 38/ Permanderstr. 23). Darüber hinaus stehen selbstverständlich auch die Hausärzte und der Impfbus weiterhin für Corona-Impfungen zur Verfügung. Bis einschließlich Donnerstag finden noch Impfungen in Altenmarkt statt. Alle Bürger, die darüber hinaus bereits einen Termin im Impfzentrum in Altenmarkt vereinbart haben, werden telefonisch kontaktiert und erhalten einen neuen Termin in Traunstein.

 

Kommen aktuell ukrainische Flüchtlinge im Landkreis an, gibt es zwei Vorgehensweisen:

1. Alle Flüchtlinge ohne eine dauerhafte Unterkunftsmöglichkeit bei Verwandten oder Freunden im Landkreis, müssen in die zentrale Erstaufnahmestelle im ehemaligen Kreiswehrersatzamt zur Datenerfassung und Einleitung der ersten Schritte. Der Landkreis Traunstein kann nur für Personen, die erfasst wurden, eine Unterkunft bereitstellen.

2. Sofern es die Möglichkeit gibt, dauerhaft bei Verwandten oder Freunden unterzukommen, können die Flüchtlinge diese umgehend aufsuchen. Auch in diesem Fall müssen sich die Flüchtlinge aus der Ukraine an das Erstaufnahmezentrum am ehemaligen Kreiswehrersatzamt zur Datenerfassung wenden. Folgende Angaben werden hier benötigt: Familienname, Vorname, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, die Anschrift des privaten Unterbringungsortes, E-Mail und Mobile Telefonnummer, sowie einen Scan aller vorhandenen Dokumente (Reisepass, ID-Karten).

Zur Sicherung des Grundbedarfs können sich die bereits dauerhaft bei Verwandten oder Freunden untergebrachten Flüchtlinge im Landkreisgebiet an das Sozialamt des Landkreises Traunstein wenden. Es wird darum gebeten den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz per E-Mail an sozialamt@traunstein.bayern zu übermitteln.

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