Ausländischer Führerschein
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht (Aufenthalt mind. 185 Tage im Jahr), muss ausländische Führerscheine unter bestimmten Umständen umschreiben lassen.
Drittstaaten: Der ausländische Führerschein ist noch sechs Monate gültig. Danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis zwingend erforderlich.
EU-/EWR-Staaten: Ein Umtausch ist in der Regel nicht nötig, es sei denn, der Führerschein ist befristet oder C/D-Klassen müssen verlängert werden.
sog. „Listenstaaten“: Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht). Einzelheiten nehmen Sie bitte hier.
Fristverlängerung: Kann nachgewiesen werden, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate bestehen wird, kann die Frist auf Antrag um sechs Monate verlängert werden.
Anträge
Internationaler Führerschein
Wann benötigt man einen internationalen Führerschein?
Für Europa:
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem EU-Kartenführerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Belarus und Serbien einen Internationalen Führerschein mitzuführen.
Für Länder außerhalb Europas:
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Reisepass oder Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild
Original-Kartenführerschein
wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Entstehende Kosten: 16 Euro
Die Gültigkeit dieses Führerscheins beträgt i.d.R. 3 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit müsste ein neuer Führerschein beantragt und ausgestellt werden.
Nutzen Sie hierfür gerne auch die vorhandenen Online-Verfahren.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Beachten Sie, dass die Fahrerlaubnisbehörde nur Internationale Führerscheine für Personen ausstellen kann, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.
Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.
Antrag