16.04.2020 

Landkreis zahlt Aufwandsentschädigung zur Reduzierung der Wildschweindichte

Wildschweine haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt und ausgebreitet. Verkehrsunfälle, Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinpest oder die Schäden in Wälder und Natur sowie das Vordringen in Ortschaften sind Probleme, die alle betreffen, nicht nur den Jäger in seinem Revier oder die Landwirte und Waldbesitzer. Der Landkreis Traunstein hat sich deshalb auf Initiative von Landrat Siegfried Walch zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte entschlossen. Denn Schwarzwild ist sehr anpassungsfähig und zudem nachtaktiv – nur zwei Beispiele, die verdeutlichen, warum eine Bejagung gar nicht so einfach ist. Die Pauschale soll daher dazu beitragen, die Mehrarbeit bei der intensivierten Jagd auf Wildschweine auszugleichen, damit die Bestände der vermehrungsfreudigen Tiere reduziert werden.

Im Jahr 2017 hat die Bayerische Staatsregierung eine entsprechende Pauschale für Schwarzwild beschlossen, nachdem die Afrikanische Schweinepest in der Tschechischen Republik ausgebrochen war. Jeweils 20 Euro werden seither für erlegte Frischlinge sowie weibliches Schwarzwild, das nicht für die Aufzucht von Jungtieren notwendig ist, gezahlt. Nur für Jäger in einigen Landkreisen – die an die Tschechische Republik oder Sachsen und Thüringen angrenzen – hat der Freistaat nun ab diesem Jahr die Abschussentschädigung von 20 auf 100 Euro erhöht. Diese höhere Pauschale, wie sie die Bayerische Staatsregierung nur regional ausgibt, will der Landkreis Traunstein auch an die Jäger zahlen, die hier in der Region erfolgreich Schwarzwild bejagen.

80 Euro leistet der Landkreis Traunstein als freiwillige Aufwandsentschädigung für erlegtes weibliches Schwarzwild und Frischlinge – 100 Euro gibt es für männliche Tiere. Nicht vergütet wird verendet aufgefundenes Schwarzwild sowie weibliche Elterntiere, die für die Aufzucht von Jungtieren notwendig sind. Die Entschädigung wird rückwirkend für das Jagdjahr 2019/20 gezahlt und soll es auch für das kommende Periode 2020/21 geben. Vorrangiges Ziel ist dabei immer die Prävention vor der Ein- oder gar Verschleppung der Afrikanische Schweinepest. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht zwar nicht, die Ausbreitung hätte jedoch schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit von Wild- und Hausschweinebestände und die Landwirtschaft.

Um die Aufwandsentschädigung zu erhalten, können die Jagdausübungsberechtigten bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Traunstein bis spätestens 30. Juni einen Antrag stellen. Dieser kann online heruntergeladen werden und ist zusammen mit der Jagdstrecke als Nachweis abzugeben. Weitere Informationen zum Antrag können bei der Unteren Jagdbehörde telefonisch 0861/58-621 oder per E-Mail angefragt werden.

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