18.11.2020 

Informationen des Veterinäramtes Traunstein zur Geflügelpest

Präventive Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel empfohlen.

Seit Ende Oktober wurden im Norden Deutschlands bei Wildvögeln und auch in ersten Haus- und Nutzgeflügelbeständen Fälle von Geflügelpest (umgangssprachlich auch „Vogelgrippe“ genannt) nachgewiesen. Für den Landkreis Traunstein wurden dem Veterinäramt bislang keine Auffälligkeiten gemeldet. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Vogelzug auch im Landkreis Traunstein Wildvögel auftreten, die Träger des Geflügelpestvirus sind. Deshalb empfiehlt das Veterinäramt Traunstein präventive Schutzmaßnahmen, um ein Überspringen auf Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld wirksam zu verhindern.

Hierzu Dr. Stephan Wittmann vom Veterinäramt Traunstein: „Bereits in den vergangenen Jahren haben diese Schutzmaßnahmen eine Ausbreitung der Geflügelpest in unsere Geflügelbestände verhindert. So sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.“ Falls es in einem Geflügelbestand zu einer Häufung von Erkrankungs- oder Todesfällen kommt, so ist dies dem Veterinäramt Traunstein (Tel.:0861 58450) unverzüglich zu melden.

Ziel der Schutzmaßnahmen ist, im Ausbruchsfall die Seuche in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wer also bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Traunstein, Veterinäramt, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein (E-Mail: veterinaeramt@traunstein.bayern) melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Alternativ kann man das Formular zur „Anzeige einer Geflügelhaltung“ auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein verwenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von dieser Regelung auch Hobbyhalter betroffen sind.

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