11.05.2021 

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb im Landkreis Traunstein

7-Tage-Inzidenz unterschreitet an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert 165

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt laut Robert Koch-Institut heute bei 120,6. Der Landkreis Traunstein hat bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert von 165 zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Demnach gilt ab dem Freitag, den 14. Mai 2021 (aufgrund des Feiertages am Donnerstag) Folgendes:

  • In allen Jahrgangsstufen der Grundschule sowie in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Förderschulen, inklusive der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE), in der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und der Fachoberschule sowie der 11 Jahrgangsstufe des Abendgymnasiums und Kollegs sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen, findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls erfolgt Wechselunterricht.
  • In allen vorstehend nicht genannten Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  • Die Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder) können ausschließlich für die Betreuung von Schülern öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Während des Distanzunterrichts bieten Schulen – allerdings nur im Rahmen des jeweils personell und räumlich Möglichen – eine Notbetreuung an. Für diese können die Schüler jedoch nur angemeldet werden, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Aktuelle Informationen zu Tagesbetreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche zur Notbetreuung sind auf der Internetseite des  Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzusehen.

Sobald die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschreitet, treten weitere Lockerungen für den Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag in Kraft. Über die sodann geltenden Änderungen wird rechtzeitig durch eine amtliche Bekanntmachung informiert.

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen finden Sie hier.

Informationen zur Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

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