965 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 120,7
Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 965 aktive COVID-19-Fälle vor.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 120,7.
Seit der letzten Pressemitteilung am 10.05.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 28 Neuinfektionen eingegangen.
Es liegen insgesamt 10.647 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.
Als genesen gelten mindestens 9470 Personen (98 Personen mehr seit der Meldung vom 10.05.2021).
Beim Gesundheitsamt Traunstein ist seit der letzten Pressemitteilung eine Todesmeldung eingegangen. Es handelt sich um eine Frau im Alter von 95 Jahren. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt 212 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.
Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 30 COVID-19-Patienten behandelt, davon 19 auf der Normalstation und 11 auf der Intensivstation.
Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 56.870 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 14.681 Personen die Zweitimpfung erhalten.
Stand: 11.05.2021 15:00 Uhr |
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Datum: |
W |
M |
Gesamt |
7 Tage-Inzidenz |
11.05.2021 |
5389 |
5258 |
10.647 |
120,7 |
10.05.2021 |
5372 |
5247 |
10.619 |
126,3 |
Genesene (gesamt) |
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9470 |
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Verstorbene (gesamt) |
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212 |
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Aktive Fälle |
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965 |
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:
Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.
Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.
„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.
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Informationen zum Mutationsgeschehen:
In der Kalenderwoche 18 (03.05.-09.05.2021) wurden unter insgesamt 224 positiven COVID-19-Nachweisen im Landkreis Traunstein 154 Fälle der britischen Mutation gemeldet. Nachweise anderer Varianten erfolgten nicht.
Hinweise zu Terminverschiebungen am Impfzentrum
Aufgrund vermehrter Anfragen zu Verkürzungen bei Zweitimpfungen möchten wir folgendes mitteilen. Die von Bund und Länder beschlossene Abstandsverkürzung zwischen Erst- und Zweitimpfung mit Astrazeneca findet ausschließlich Anwendung bei Impfungen in Hausarztpraxen. Die Impfzentren sind von dieser Regelung nicht umfasst. Wir bitten daher um Verständnis, dass seitens des Impfzentrums keine Terminverschiebungen angeboten werden können und ersuchen höflichst von Anfragen Abstand zu nehmen. In diesem Zuge möchten wir auch mitteilen, dass selbst nach der Erstimpfung die Schutzwirkung des Vakzins bereits sehr hoch ist. Zudem haben klinische Studien ergeben, dass die Wirksamkeit des Vakzins bei einem kürzeren Impfabstand geringer ausfällt.