14.03.2022 

Information zu Heizöl-Lageranlagen in Überschwemmungsgebieten

Aufgrund einer Gesetzesänderung, die vor allem das Auslaufen von Heizöl im Falle einer Überschwemmung verhindern soll, müssen Heizöl-Lageranlagen in Überschwemmungsgebieten bis zum 05.01.2023 nachgerüstet werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten. Bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind bis spätestens 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch einen Fachbetrieb hochwassersicher nachzurüsten. Sofern eine Heizölverbraucheranlage vorher wesentlich geändert wird (z.B. Austausch Tank), ist diese schon zum Zeitpunkt der Änderung hochwassersicher nachzurüsten. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage (über 1000 l) ist dem Landratsamt Traunstein mindestens 6 Wochen vorher mit dem Formular „Anzeige einer prüfpflichtigen Heizölverbraucheranlage nach §40 AwSV“ anzuzeigen.

Bei Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Wasserrecht unter folgender E-Mail zur Verfügung: wasserrecht@traunstein.bayern

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