15.02.2024 
Allgemein

Infektionsschutz: Lebensmittelbelehrung im Landkreis Traunstein jetzt online möglich

Das Landratsamt Traunstein bietet ab sofort Lebensmittelbelehrungen online an. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt ist hierfür nicht mehr erforderlich. Die online Belehrung besteht aus mehreren kurzen Filmsequenzen sowie Verständnisfragen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung wird eine entsprechende Bescheinigung zum Download ausgestellt.

Zum Hintergrund: Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1) vom Amt für Gesundheitswesen verfügen. Diese gilt bundesweit und unbefristet. Für die online Lebensmittelbelehrung entfällt eine Gebühr von 28 Euro, bezahlt werden kann über Paypal, Kreditkarte, Lastschrift und Giropay. Alle Informationen stehen in Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Arabisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung.

 Belehrungen von Schülergruppen sind weiterhin im Gesundheitsamt Traunstein (0861 58147 oder gesundheitsamtattraunstein [dot] bayern) zu terminieren.

Hier geht's zum online Verfahren

 

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