28.02.2024 

Landrat Walch will noch mehr Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Ausweitung zunächst auf Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften

Landrat Siegfried Walch will noch mehr Asylbewerber im Landkreis Traunstein dazu verpflichten, gemeinnützige Arbeit zu leisten. „Wir machen das seit 2015 und haben aktuell 84 Asylbewerber verpflichtet, ein Teil davon hat sich hierzu freiwillig gemeldet", so Landrat Siegfried Walch. „Wir sind jetzt dabei, das wieder flächendeckend zu organisieren: Jeder, der in einer Unterkunft lebt und arbeitsfähig ist, soll sich zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. In einem ersten Schritt planen wir das für alle Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften, in einem zweiten Schritt dann auch für alle in den dezentralen Unterkünften“. Die bisherigen Tätigkeiten konzentrieren sich vor allem auf Arbeiten in und um die Unterkünfte, darunter Reinigung, Instandhaltung und Gartenpflege. Darüber hinaus ist es möglich, Arbeitsgelegenheiten bei gemeinnützigen Trägern und Gemeinden zu schaffen. Dazu gehören Tätigkeiten wie das Ausgrasen von Friedhöfen, Mithilfe im Bauhof oder das Zusammenkehren von gemeindlichen Flächen.

Landrat Walch betont, dass nicht alle Arbeiten gleichermaßen möglich seien und es dabei auch einen gewissen Steuerungsaufwand gebe: „Wir werden das eng mit den gemeinnützigen Trägern und den Kommunen abstimmen, was Sinn macht und der Gemeinschaft hilft.“ Man könne pragmatisch viele Aufgaben finden, die zur Verbesserung der Lebensumstände beitragen. Landrat Walch unterstreicht: „Gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern hat natürlich auch einen positiven Effekt auf die Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit gilt für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Aktuell sind im Landkreis Traunstein 807 Personen im Leistungsbezug, wovon 84 Personen bereits zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet wurden. Wenn die Arbeit nicht durchgeführt wird, erfolgt eine Kürzung der Leistungen.

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