22.02.2024 

Vereinspauschale 2024 - Bis spätestens 1. März 2024 können noch Anträge gestellt werden

Sport- und Schützenvereine, die für 2024 einen Antrag auf Vereinspauschale stellen wollen, können das ab sofort online erledigen oder unter Landratsamt Traunstein, Kommunalaufsicht ein Antragsformular herunterladen. Letzte Möglichkeit zur Einreichung der Antragsunterlagen ist der 1. März 2024 (Ausschlussfrist).

Es gelten folgende Fördervoraussetzungen: Es handelt sich um einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein, der die satzungsgemäße Pflege des Sports betreibt und einen Jugendanteil von mindestens zehn Prozent hat (Ausnahmen: Behinderten-, REHA- und Seniorensport). Außerdem müssen geordnete Finanzverhältnisse sowie eine Mitgliedschaft im BLSV, BSSB, BVS oder OSB bestehen und der Verein muss mindestens 500 Mitgliedereinheiten umfassen.

Ab dem Förderjahr 2024 ist die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ nicht mehr erforderlich.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Angela Dausch unter der Telefonnummer 0861 58 224 (Mo, Di, Do) oder per E-Mail an angela [dot] dauschattraunstein [dot] bayern

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