Kindertagesstätten – Kitas
Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst sowohl die Kindertagespflege als auch die Kindertageseinrichtungen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist ein zentrale Ansprechpartner und unterstützt die Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Das Angebot richtet sich an:
Träger und Personal: Träger von Kindertageseinrichtungen sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eltern und Interessierte: Eltern, Elterninitiativen, Institutionen und alle weiteren Interessenten, die sich über Angebote informieren möchten.
Zu den Kindertagesstätten zählen:
Die Kinderkrippe (für Kinder bis zu 3 Jahren).
Der Kindergarten.
Der Hort.