Grundlagen der Sicherheit: Der Brandschutznachweis
Die Einhaltung des Brandschutzes ist eine zwingende Voraussetzung für alle Bauvorhaben im Landkreis. Die Brandschutzdienststelle stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die drei Schwerpunkte des Brandschutzes
Aus der gesetzlichen Formulierung leiten sich im Wesentlichen drei Schwerpunkte ab, die im Brandschutznachweis behandelt und später bei der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen:
Baulicher Brandschutz (z. B. feuerbeständige Wände)
Personenschutz (Rettungswege und Gefahrenvermeidung)
Abwehrender Brandschutz (Vorkehrungen für die Feuerwehr)
Der Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage. Deren Inhalt und Aufbau ist in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt.
Ausnahmen: Lediglich verfahrensfreie Vorhaben, die im Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (Art. 57 BayBO) geregelt sind, sind ausgenommen.
Verfügbarkeit: Der Brandschutznachweis muss ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen und jederzeit einsehbar sein.
Bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Einfamilienhäuser) wird der Brandschutznachweis häufig vom Planfertiger selbst erstellt. Bei umfangreichen und brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben (z. B. Alten- und Pflegeheime, Schulen oder Kindergärten) erstellen in der Regel spezialisierte Fachplaner die erforderlichen Nachweise.