Weitere Fragen

Zunächst übermitteln die Einwohnermeldeämter den Gesundheitsämtern die Adressen der schulpflichtig werdenden Kinder. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchungsunterlagen bleiben beim Gesundheitsamt. Nach Abschluss aller Untersuchungen werden die Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form (ohne Angabe personenbezogener Daten wie Name und Anschrift) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und statistisch ausgewertet. Die statistische Auswertung der erhobenen Daten liefert einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder eines Jahrgangs in Bayern. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung medizinischer und gesundheitsfördernder Konzepte.

In solchen Fällen bitten wir Sie nach Erhalt der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten zu klären und über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Wenn aus medizinisch klar nachvollziehbaren gesundheitlichen oder psychologischen Gründen eine Untersuchung im Gesundheitsamt dem Kind nicht zumutbar oder mit sehr hohem Risiko verbunden ist, kann das Gesundheitsamt das Kind von der Anwesenheitspflicht zur Schuleingangsuntersuchung befreien. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dies immer eine Einzelfallentscheidung unter sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung ist.

Bei Nichtvorlage der letzten altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung ist die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung im Anschluss an das Schuleingangsscreening (auch bei komplett unauffälligem Befund) verpflichtend.  Ein Eintrag in das gelbe Vorsorgeheft des Kindes erfolgt nicht.

Bitte melden Sie sich telefonisch im Gesundheitsamt. Wir stellen Ihnen gerne ein Duplikat aus. Hierfür ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Ein Blick über die Stadt Traunstein mit dem Kirchturm und dem Bergpanorama im Hintergrund.