Staatliches Abfallrecht
Das staatliche Abfallrecht dient der Überwachung und Umsetzung bundes- und landesrechtlicher Vorschriften zur Abfallbeseitigung und -verwertung. Es ist klar von der kommunalen Abfallwirtschaft (Müllabfuhr, Wertstoffe) des Landkreises zu unterscheiden. Die Gesetzes- und Verordnungstexte sind über das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abrufbar.
Kernaufgaben im staatlichen Abfallrecht
Das Landratsamt Traunstein wird in Genehmigungsverfahren, bei Anordnungen und im Bereich von Bußgeldverfahren tätig.
Schwerpunkte sind:
Unerlaubte Ablagerungen: Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen, einschließlich der Beseitigung von Autowracks.
Genehmigungen: Durchführung von abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Ordnungswidrigkeiten: Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Nachweispflichten: Amtshandlungen zu Nachweis- und Registerpflichten bei nicht gefährlichen Abfällen.
Verwaltungsverfahren: Stellungnahmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Relevante Vorschriften (Auszug) - Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen, deren Vollzug das Landratsamt überwacht, gehören unter anderem:
Altfahrzeugverordnung
Altholzverordnung
Deponieverordnung
Gewerbeabfallverordnung
Nachweisverordnung
Verpackungsverordnung
Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht zielt darauf ab, Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehung vorzubeugen.
Feinstaub und Lichtimmissionen
Sonstige Immissionen (z.B. Erschütterungen, Gerüche)
Verfahren und Überwachung
Genehmigungsverfahren: Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Änderungsverfahren.
Anlagenüberwachung: Regelmäßige Überwachung von Anlagen.
Messungen: Durchführung von Schallpegelmessungen.
Prüfungen: Technische Prüfung von Bauleitplänen als Träger öffentlicher Belange sowie von bau-, wasser- und sicherheitsrechtlichen Anträgen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbstständiger Teil des Verwaltungsverfahrens. Wesentliches Element des Verfahrens ist die Behördenbeteiligung sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Ob ein Vorhaben der UVP-Pflicht unterliegt, hängt im wesentlichen von den im Anhang zum UVPG genannten Schwellenwerten ab.
Umweltpakt Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert über die Initiativen und Maßnahmen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der bayerischen Wirtschaft.