Förderung für naturschonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden und Wald
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden Landwirte und Waldbesitzer finanziell unterstützt, die ökologisch wertvolle Lebensräume auf freiwilliger Basis erhalten und verbessern. Ziel ist die Förderung der Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft.
Im Landkreis Traunstein nehmen bereits fast 540 Betriebe teil und bewirtschaften rund 3000 Hektar im Sinne des Naturschutzes.
Förderung von AgrarumweltmassnahmenVNP Offenland (Wiesen & Weiden)
Gefördert werden vorrangig bereits ökologisch hochwertige Flächen in einer festgelegten Gebietskulisse (z. B. Feuchtwiesen, Magerrasen). Der Landwirt erhält ein angemessenes Entgelt für den zusätzlichen Aufwand oder den entgangenen Ertrag, der durch die naturschonende Bewirtschaftung entsteht (z. B. später Schnittzeitpunkt).
Vertragslaufzeit: Mindestens fünf Jahre.
Der Weg zur Förderung (Ablauf): Die Durchführung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Beratung (Frühling/Sommer): Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Biodiversitätsberatung oder dem Landschaftspflegeverband auf. Da die Vegetation beurteilt werden muss, sollte dieser Termin idealerweise in den Frühlings- oder Sommermonaten stattfinden.
Prüfung: Es wird geprüft, ob die Flächen die naturschutzfachlichen Voraussetzungen erfüllen. Gemeinsam werden sinnvolle Maßnahmen festgelegt (Bewertungsblatt).
Antragstellung (Januar/Februar): Im offiziellen Antragszeitraum wird das Bewertungsblatt finalisiert. Die formale Antragstellung erfolgt anschließend durch Sie beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Wichtig für den Termin: Für eine Beratung benötigen wir zwingend folgende Daten: Flurnummer, Gemarkung, Betriebsnummer und Feldstücksnummer.
VNP Wald (Vertragsnaturschutz im Wald)
Auch im Wald können Maßnahmen gefördert werden, die dem Natur- und Artenschutz dienen.
Förderfähige Maßnahmen: Z. B. Belassen von Totholz und Biotopbäumen, Erhalt von Biberlebensräumen oder kompletter Nutzungsverzicht.
Ablauf: Die Maßnahmen werden zwischen dem AELF (Revierförster) und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Antragstellung: Innerhalb des jährlichen Antragszeitraums bei Ihrem zuständigen Revierförster. Den zuständigen Förster für Ihren Wald finden Sie im Försterfinder der Bayerischen Forstverwaltung.