Schutzstatus und Verhaltenstipps
Der Umgang mit wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten ist gesetzlich streng geregelt. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, bewohnte Nester von geschützten Arten wie Hornissen, Wildbienen und Hummeln zu zerstören.
Hornissen gehören zu den sozialen Faltenwespen und nisten bevorzugt in natürlichen oder künstlichen Hohlräumen.
Verhalten: Sie sind nachtaktiv (werden von Licht angezogen), aber friedfertige Insektenfresser, die dem menschlichen Esstisch fernbleiben.
Lebenszyklus: Das Volk stirbt mit den ersten Nachtfrösten im Herbst ab. Nur die Jungköniginnen überleben und verlassen das Nest.
Beratung und Hilfe: Befindet sich ein Hornissenvolk an einer kritischen Stelle, stehen im Landkreis Traunstein ehrenamtliche Hornissenberater zur Verfügung. Sie prüfen die Situation vor Ort und suchen nach praxisnahen Lösungen (ggf. Nestumsiedelung).
Kontaktvermittlung über die Naturschutzbehörde:
Frau Holzner: Tel. 0861 58-380
Frau Reis: Tel. 0861 58-334
Herr Mertl: Tel. 0861 58-379
Beseitigung: Die Abtötung eines Hornissenvolkes ist nur in speziellen Ausnahmefällen zulässig. Dies entscheidet ein Hornissenberater. Zudem ist eine vorherige Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Die Durchführung muss durch eine Fachfirma (Schädlingsbekämpfer) erfolgen.
Von den acht staatenbildenden Wespenarten Mitteleuropas sind lediglich die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe für den Menschen lästig, da sie sich auch an Nahrungsmitteln orientieren und große Staaten bilden. Sie sind Dunkelbrüter und nutzen Hohlräume wie Rollokästen oder Dachstühle.
Umgang mit Nestern:
Die Beseitigung von Wespennestern ist grundsätzlich nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes oder bei besonderen Gefährdungssituationen erlaubt.
Eine behördliche Ausnahmegenehmigung ist hierfür nicht erforderlich.
Zur Entfernung wird die Beauftragung eines fachkundigen Schädlingsbekämpfers angeraten.
In Deutschland leben über 500 Wildbienen- und Hummelarten. Sie sind unverzichtbar für die Bestäubung von Obst und Gemüse. Besonders Hummeln arbeiten mit ihren großen Völkern sehr effektiv.
Verhalten: Diese Insekten sind friedfertige Pollensammler. Sie stechen in der Regel nur, wenn sie gequetscht werden oder sich massiv bedroht fühlen.
4. Honigbienen
Bei Fragen rund um Honigbienen oder Bienenschwärme ist der örtliche Imkerverein der richtige Ansprechpartner.
Kontakt: Imkerverein Traunstein Vorstand H. Schwaiger Tel. 0176 51241015
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