Bei Großschadensereignissen und Katastrophen übernimmt das Landratsamt Traunstein als Katastrophenschutzbehörde die Einsatzleitung. Die operative Führung obliegt im Einzelfall der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Informationen zur persönlichen Vorsorge finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Feuerwehrwesen & Alarmierung
Beratung: Die Kreisbrandinspektion Traunstein berät Feuerwehren und Gemeinden in Fragen des Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes.
Alarmierungsplanung: Für die Feuerwehren ist das Landratsamt zuständig, für den Rettungsdienst der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF). Die Alarmierung erfolgt über die Integrierte Leitstelle Traunstein.
Sturm- und Lawinenwarndienst: Dieser Fachbereich fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Sachgebiets.
Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelle prüft und beurteilt bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem :
Löschwasserversorgung und Rückhalteanlagen.
Zugänglichkeit für die Feuerwehr (Zufahrten, Bewegungsflächen, Anleiterstellen).