Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel (fester Platz) oder einen Demonstrationsmarsch (fortbewegende Kundgebung) plant, muss dies mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe beim Landratsamt anmelden. Als Versammlungsbehörde kann das Landratsamt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit Auflagen anordnen.
Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Ausnahme Chiemsee: Da der Chiemsee ein gemeindefreies Gebiet ist, liegt die Zuständigkeit für Veranstaltungen auf dem Wasser (z. B. Tanzschifffahrten, Schwimmveranstaltungen) beim Landratsamt Traunstein. Hinweis: Schifffahrtsveranstaltungen wie Regatten müssen beim Sachgebiet „Wasserrecht und Bodenschutz“ angemeldet werden.
Motorsportveranstaltungen
Für Motorsportveranstaltungen (z. B. Oldtimertreffen mit Wertungsziehen, Motorradrennen) ist eine Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich. Findet die Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, ist die untere Verkehrsbehörde zuständig.
Benötigte Unterlagen für den Antrag:
Ausgefülltes Antragsformular
Lage- und Streckenplan
Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer
Versicherungsnachweis
Genehmigung des Dachverbands
Anträge
Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel und/oder eines Aufzugs
Anmeldung einer Versammlung in geschlossenen Räumen
Anmeldung einer Schwimmveranstaltung auf der Seefläche des Chiemsees
Anmeldung einer Tanzschiffveranstaltung / sonstigen Veranstaltung auf der Seefläche des Chiemsees
Antrag einer Erlaubnis zur Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LStVG
Datenschutz & Merkblätter
Merkblatt Sturmwarndienst am Chiemsee
Merkblatt Sturmwarndienst am Waginger und Tachinger See
Veranstaltungen - Informationen zur Datenverarbeitung