Schiffsführerschein, Prüfungen und Veranstaltungen
Schiffsführerschein
Wer Fahrgastschiffe, Güterschiffe oder schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb führen will, benötigt einen Schiffsführerschein.
Klassen:
Klasse B: Fahrgastschiffe (berechtigt auch zum Führen von Klasse C).
Klasse C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb.
Voraussetzungen (u. a.):
Mindestens 21 Jahre alt.
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (u. a. ausreichendes Hör-, Seh- und Farbenunterscheidungsvermögen).
Nachweis der Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Antragstellung: Der Antrag (per E-Mail) ist unter Angabe der gewünschten Klasse einzureichen. Beizufügen sind u. a. Geburtsurkunde, zwei biometrische Lichtbilder und das Zeugnis der Eignung.
Bootsprüfungen und TÜV-Termine
Sammeltermine Bootsprüfungen 2026 am Chiemsee und Waginger See (Termine werden jeweils ab 8:00 Uhr vergeben)
Gemeindehafen Breitbrunn (Segelclub) Freitag, 26.06.2026
Yachthotel Prien Freitag, 17.07.2026
Gemeindehafen Seebruck (Hafenwirt) Montag, 20.07.2026
Gemeindehafen Bernau (Segelclub) Freitag, 24.07.2026
Gemeindehafen Breitbrunn (Segelclub) Montag, 27.07.2026
Yachthotel Prien Montag, 24.08.2026
Waginger See (Segelclub Waging) Freitag, 21.08.2026
Damit der Sachverständige keine "unruhige See" vorfindet und die Prüfungen zügig vorangehen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Anmeldung: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Unterlagen an Bord: Bitte halten Sie zur Prüfung Ihre Zulassungsurkunde und – falls vorhanden – den letzten Prüfbericht bereit.
Zeitplanung: Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Termine vorrangig am Vormittag vergeben. Nachmittagstermine sind nur begrenzt verfügbar und hängen stark vom aktuellen Aufkommen ab.
Ihr direkter Draht zum TÜV SÜD:
Für die Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Christina Gmeindl als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Telefon: 08621 64 903-19
Montag–Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Regatten und Veranstaltungen
Regatten, Sport- und Werbeveranstaltungen sowie sonstige Veranstaltungen auf dem Wasser bedürfen der Erlaubnis des Landratsamtes Traunstein.
Antrag: Formloser Antrag per E-Mail mit Angaben zu Antragsteller, Art, Ort, Zeitraum und Teilnehmeranzahl.
Sammelantrag für Regatta-Veranstalter: Mindestens sechs Wochen vor Saisonbeginn möglich (Gebühr: 25,00 € pro Regatta).
Ablehnungsgründe: Wesentliche Beeinträchtigungen der Schifffahrt, der Sicherheit, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt.
Kran- und Motorfahrten
Kranfahrten: Alle beabsichtigten Kranfahrten sind mindestens einen Arbeitstag vorab per E-Mail mit allen notwendigen Daten (Bootskennzeichen, Grund, Datum/Zeit, Start/Ziel) mitzuteilen.
Segelfahrzeuge mit Hilfsmotor: Motoren dürfen nur zur Gefahrenabwehr, oder zum Ein- und Auslaufen in Häfen/Bojenfeldern genutzt werden. Elektrische Hilfsmotoren erhalten ein grünes Kennzeichen und die widerrufliche Erlaubnis zur direkten Rückfahrt in den Heimathafen.
Service (Liegeplätze & Slipstellen)
Liegeplätze: Freie Liegeplätze sind direkt bei Häfen, Vereinen, Anliegergemeinden und weiteren Anbietern zu erfragen.
Übernachtungen: Übernachtungen in Booten sind nur in den drei dafür ausgewiesenen Zonen (gemäß Allgemeinverfügung) sowie an Hafen-/Steganlagen (gemäß Ergänzung zur Allgemeinverfügung) erlaubt.
Slipstellen/Einlassstellen: (Liste der Orte am Chiemsee, Waginger See, Tachinger See). Rücksprache mit dem Hafen-/Anlagenbetreiber ist notwendig.
Kennzeichennachbestellung: Kostenpflichtige Nachbestellung per E-Mail an schifffahrt@traunstein.bayern mit Angabe des Kennzeichens und der Adresse.