Sicherstellung des Lebensbedarfs für Asylbewerber und Geduldete
Asylbewerber und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer sogenannten Duldung können grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Voraussetzung ist, dass die eigenen Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen und die betreffende Person sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhält.
Gewährung von Leistungen
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Sicherstellung des Lebensbedarfs durch die Bewilligung von Geld- und/oder Sachleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen für:
Ernährung
Kleidung
Unterkunft
Sonstiger lebensnotwendiger Bedarf
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Unterkunft und Wohnsitz
Der Fachbereich ist zuständig für die Organisation und Belegung der dezentralen Unterkünfte im Landkreis Traunstein. Er bearbeitet außerdem Anträge auf private Wohnsitznahme von Personen, die in diesen dezentralen Unterkünften untergebracht sind.
Gemeinnützige Arbeit
Für Kommunen oder gemeinnützige Träger steht ein Online-Portal zur Übermittlung von gemeinnütziger Arbeit durch Asylbewerber zur Verfügung.
Anträge & weitere Informationen
Anträge
Anforderung Krankenbehandlungsschein
Kurzantrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - ukrainisch
Antrag auf Kindergeld in Ukrainisch
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - mehrsprachig
Informationen zur Datenverarbeitung
Informationen zur Datenverarbeitung: Leistungen für Asylbewerber
Datenschutzinformation Aufnahme, Unterbringung Asylbewerber und Migranten