Finanzielle Unterstützung für Ausbildung und berufliche Weiterbildung
Zur Ermöglichung einer qualifizierten Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung für Jugendliche und Erwachsene stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung: das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) und das Aufstiegs-BAföG (AFBG).
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das Landratsamt Traunstein ist in folgenden Fällen zuständig:
Für allgemeinbildende, weiterführende und berufsbildende Schulen ab Klasse 10, wenn beide Eltern im Landkreis wohnen.
Für alle Schüler der Klassen 12 und 13 der Berufsoberschule.
Für den Besuch von Fachschulen ist das Amt am Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler zuständig.
Das Landratsamt Traunstein ist für alle Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
Wichtig: Ein Wechsel der Zuständigkeit durch Umzug in einen anderen Landkreis ist nach dem AFBG ausgeschlossen. Die Zuständigkeit bleibt bei dem Amt, das über den ersten Antrag entschieden hat.
AFBG Online: Auch hier unterstützt der elektronische Antrag bei der Dateneingabe und ermöglicht die elektronische Übermittlung der meisten Unterlagen bei Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.