Weitere Hinweise
Für neuzugewanderte Kinder ist ein zweistufiges Verfahren zur Schulanmeldung erforderlich.
Schritt 1: Behördliche Registrierung (Voraussetzung)
Voraussetzung für die Meldung an der Schule ist eine behördliche Registrierung sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch beim Ausländeramt.
Ausländeramt (Kreiswehrersatzamt):
Adresse: Vonfichtstr. 5, 83278 Traunstein
Zeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr (ohne Termin möglich).
Mitzubringende Dokumente:
Gültiger Reisepass, Personalausweis (ID-Card), ukrainischer Inlandspass oder Geburtsurkunde.
Meldebescheinigung (kann nachgereicht werden).
Wohnanschrift (bitte Briefkasten beschriften).
Personalien des Vermieters und Mietvertrag (falls vorhanden).
Hinweis: Die Ausländerbehörde weist aufgrund des großen Andrangs auf mögliche Wartezeiten hin. Eine Terminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.
Schritt 2: Meldung an der Schule
Erst im Anschluss an die behördliche Registrierung können die Kinder an der Schule gemeldet werden. Von dort aus erfolgt die Zuweisung in eine Willkommensgruppe oder, unter Umständen, die Beschulung in einer Regelklasse.
Anträge & Formulare