Ausländischer Führerschein
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht (Aufenthalt mind. 185 Tage im Jahr), muss ausländische Führerscheine unter bestimmten Umständen umschreiben lassen.
Drittstaaten: Der ausländische Führerschein ist noch sechs Monate gültig. Danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis zwingend erforderlich.
EU-/EWR-Staaten: Ein Umtausch ist in der Regel nicht nötig, es sei denn, der Führerschein ist befristet oder C/D-Klassen müssen verlängert werden .
Fristverlängerung: Kann nachgewiesen werden, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate bestehen wird, kann die Frist auf Antrag um sechs Monate verlängert werden.
Anträge
Internationaler Führerschein
Wann benötigt man einen internationalen Führerschein?
Für Europa:
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem deutschen Führerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Belarus und Serbien einen Internationalen Führerschein mitzuführen.
Für Länder außerhalb Europas:
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Antrag