Der Start in den Straßenverkehr
Die Fahrerlaubnis wird in verschiedenen Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen.
Gültigkeit und Probezeit:
Probezeit: Die erste Fahrerlaubnis (außer Klassen AM, L, T) wird auf Probe für zwei Jahre erteilt.
Unbefristet: Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T gilt unbefristet.
Befristet: Für C- und D-Klassen (Lkw/Bus) gilt eine Befristung auf fünf Jahre.
Dokument: Das Führerscheindokument selbst ist administrativ auf 15 Jahre befristet.
Voraussetzungen: Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Zu den Voraussetzungen gehören der Wohnsitz im Inland, das Erreichen des Mindestalters (z. B. 18 Jahre für Klasse B), die geistige und körperliche Eignung sowie der Nachweis von Erste-Hilfe-Kurs und Fahrprüfung.
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