Rückkehr zur Fahrerlaubnis
Wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich oder behördlich entzogen, erfolgt keine automatische Rückgabe. Die Neuerteilung muss beantragt werden.
Verfahren und Eignung: Die Behörde prüft, ob die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wiederhergestellt ist. Eignungsbedenken können unter anderem bestehen bei:
Wiederholten Straftaten oder Alkohol-/Drogenauffälligkeiten.
Fahrten mit 1,6 Promille oder mehr.
Hohem Punktestand (8 oder mehr).
In vielen Fällen ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) notwendig, um Bedenken auszuräumen.
Fristen: Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist gestellt werden.
Hinweis: Bei einem befristeten Fahrverbot (ohne Entzug) wird der Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurückgegeben. Ein Antrag ist hier nicht nötig.
Anträge