Tierarzneimittel, Futtermittel und Konditionalität
Überwachung der Tiergesundheit, Arzneimittelsicherheit und landwirtschaftlicher Prämienvorschriften
Dieser Bereich des Veterinäramtes gewährleistet die Einhaltung strenger nationaler und europäischer Vorgaben in der Nutztierhaltung, insbesondere im Hinblick auf Arzneimittelrückstände, sichere Futtermittel und die landwirtschaftliche Förderfähigkeit.
Tierarzneimittel & Antibiotikaminimierung
Das Amt überwacht die sachgemäße Anwendung von Tierarzneimitteln, um die Gesundheit der Tiere und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Überwachungs- und Informationsaufgaben
Kontrollen: Durchführung von Routine- und Verdachtskontrollen bei Tierärzten, Tierheilkundigen und Landwirten.
Begleitung: Begleitung von Arzneimittelstudien und Feldversuchen.
Impfsicherheit: Überwachung und Kontrolle von Tierimpfstoffen.
Information: Fachinformation der Tierärzte und Nutztierhalter.
Die Überwachung der Futtermittel sichert die Qualität der Tierernährung und verhindert die Eintragsmöglichkeiten von unerwünschten Stoffen in die Nahrungskette.
Probenahme: Entnahme von Futtermittelproben im Rahmen des allgemeinen Untersuchungsprogramms.
Spezialfälle: Entnahme und Bearbeitung von Verdachtsproben.
Konditionalität (Cross Compliance)
Die Konditionalität fasst die Vorschriften zusammen, deren Einhaltung für die Auszahlung von EU-Prämien an landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend ist. Das Veterinäramt prüft anlassbezogen die Einhaltung der tierschutz- und tiergesundheitsrelevanten Vorschriften.
Kontrollwesen: Gesamtleitung und Organisation für Anlasskontrollen.
Datenabgleich: Bearbeitung von Milchprüfring-Mitteilungen und Nachweisen von Hemmstoffen in der Milch.
Koordination: Abstimmung mit der Kontrollstelle (Regierung von Oberbayern) und der Landwirtschaftsverwaltung.
Verwaltung: Gegenkontrolle der Prüfberichte.
Weitere Informationen und Anträge
Anträge
Anzeige gem. § 79 Abs. 1 Tierarzneimittelgesetz
Anzeige einer Tierheilpraxis gem. § 79 Abs. 1 Tierarzneimittelgesetz
Weitere Informationen
Erstinformationsblatt für Rinderhalter (TAMG)
Erstinformationsblatt für Geflügelhalter (TAMG)
Erstinformationsblatt für Schweinehalter (TAMG)
Anleitung zur Mitteilung des Tierbestandes Rinder (TAMG)
Anleitung zur Einsicht der betrieblichen Therapiehäufigkeit (TAMG)