Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen an Fahrlehrer sind hoch, um eine sichere Ausbildung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein (§ 2 FahrlG):

  • Mindestalter: Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.

  • Qualifikation: Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.

  • Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll

    • Klasse B: seit mindestens 3 Jahren

    • sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und D

  • Sprachkenntnisse: Für die Berufsausübung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 erforderlich.

  • Eignung: Sie sind persönlich zuverlässig sowie geistig und körperlich fit.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist intensiv und gliedert sich in mehrere Phasen (§ 2 FahrlG):

  1. Einführungsphase: Ein Monat in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb).

  2. Fachkurs: Ein 7-monatiger Ganztageskurs an einer Fahrlehrerausbildungsstätte (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation).

  3. Lehrpraktikum: Nach Erhalt des Anwärterscheins folgt ein 4-monatiges Praktikum in einer Fahrschule.

  4. Prüfungen: Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch die Fahrlehrerprüfung (bestehend aus Fahrpraxis, Fachkunde (mündlich und schriftlich) sowie Lehrproben im Theorie- und Praxisunterricht).

Ihre gesundheitliche Fitness für den Fahrlehrerberuf müssen Sie durch ein Gutachten nachweisen. Dieses muss von einem Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin erstellt werden.

Hinweis: Sollten sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung ergeben, kann die Behörde zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anfordern (§ 11 FeV).

Damit wir Ihren Antrag zügig bearbeiten können, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

  • schriftlicher Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit Erklärung

  • EU-Kartenführerschein (in Kopie)

  • Lebenslauf

  • Aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) 

  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung

  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung

  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung

  • Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)

Weitere Informationen

Bitte kümmern Sie sich um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, da bei vorhandenen Eignungsbedenken ggf. umfangreichere Begutachtungen notwendig werden. Diese Verfahren können durchaus 3-6 Monate in Anspruch nehmen.

Für Ein- und Austragungen von Beschäftigungsverhältnissen im Fahrlehrerschein kontaktieren Sie bitte Frau Lindert (Tel.: 0861 58-492) oder Herr Danzl (Tel.: 0861 58-491).

Für die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (ASF) und dem Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (FES) stellen Sie bitte schriftlich.

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist und innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder von einem Berufsverband der Fahrlehrer, sofern dieser hierfür von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt ist, teilgenommen hat (§ 16 Abs. 1 FahrlG).

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag und legen Sie den Nachweis über das Einweisungsseminar bei.

Die Antragstellung kann persönlich, postalisch oder in naher Zukunft online erfolgen. Die Abholung der Fahrlehrerlaubnis muss persönlich erfolgen.

Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich

Anträge

Ein Blick über die Stadt Traunstein mit dem Kirchturm und dem Bergpanorama im Hintergrund.