Ersatzdokumente und Aktualisierungen
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl muss zügig ein Ersatzführerschein beantragt werden. Was zu beachten ist:
Bei Diebstahl: Sie benötigen die Diebstahlanzeige von der Polizei.
Bei Verlust: Benötigen Sie eine notariell beglaubigte eidesstaatliche Erklärung vom Notar (alternativ in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein vor Ort mit Terminvereinbarung).
Kosten: Die Gebühren variieren je nach Fall (Verlust oder Diebstahl) und beinhalten oft die Kosten für eine eidesstattliche Versicherung.
Wiederauffinden: Taucht der alte Führerschein wieder auf, ist dieser bei der Behörde abzugeben.
Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit finden Sie beim ADAC.
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht vom Landratsamt Traunstein erteilt, so ist zusätzlich die Vorlage einer Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde des Führerscheins erforderlich.
Namensänderung
Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) besteht keine gesetzliche Umtauschpflicht.
Empfehlung: Für Fahrten ins Ausland wird die Anpassung empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig: Wer den alten Führerschein behält, muss bei Kontrollen zusätzlich den aktuellen Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Antrag