Besitz und Vermarktung von geschützten Arten

Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) sind mittlerweile mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Zu den geschützten Tierarten zählen beispielsweise alle europäischen Vögel und Reptilien, fast alle wildlebenden heimischen und nicht heimischen Säugetiere, Papageien, Schildkröten und Schlangen. Ob ein Tier oder eine Pflanze geschützt ist, kann unter www.wisia.de geprüft werden.

Der Schutz gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für alle Teile oder Erzeugnisse (z. B. Elfenbein), die aus diesen Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden.

Der Besitz und die Haltung von geschützten wildlebenden Tieren ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn es sich um legal eingeführte oder legal nachgezüchtete Tiere handelt. Der Besitz eines solchen Tieres verpflichtet dazu, dies unverzüglich nach dem Erwerb bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt Traunstein, schriftlich anzuzeigen. Diese Verpflichtung beruht auf § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung. Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z.B. EU- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge).

Die Meldung von besonders oder streng geschützten Arten beim Landratsamt ist kostenfrei.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, die bei der Anschaffung und der Haltung exotischer und einheimischer Tiere der besonders oder streng geschützten Arten zu beachten sind, können Sie unserem Merkblatt „Hinweise zum Artenschutz“ entnehmen.

Merkblatt: Hinweise zum Artenschutz

Merkblatt: Fotodokumentation bei Landschildkröten

Merkblatt: Fotodokumentation von Zwergtaggeckos

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere

Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung für streng geschützte Tierarten (Anhang A)

Fotounterlage für Fotodokumentationen

Sachgebiet:
Naturschutz- und Waldrecht, Grünordnung
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 4.14
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:

BESITZ UND VERMARKTUNG VON GESCHÜTZTEN ARTEN

Holzner Barbara
Tel: 0861 58 - 380
Zimmernummer:
B 3.73
E-Mail:  barbara.holzner at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr