Aufgabe des Naturschutzes ist es zum einen, wildlebende Pflanzen und Tierarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zum anderen sollen auch die Landschaft oder Landschaftsteile unter natürlichen Bedingungen bewahrt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nimmt die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren aller Art Stellung.
Herzstück des Naturschutzes sind seine amtlichen Schutzgebiete. Sie sind eines der wichtigsten Instrumente zur Erhaltung von Arten und deren Lebensräumen. Die wichtigsten Kategorien sind Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschafschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete).
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Wichtig ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit Nationalen Naturmonumenten und Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie werden durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Mensch genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zur Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie wiesen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.
Wiesenbrütergebiete: In diesen Gebieten werden wiesenbrütende Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit vor Störungen durch Menschen und Hunde geschützt. Wiesenbrütende Vögel sind besonders störungsempfindlich und mittlerweile landesweit im Bestand stark rückläufig bzw. vom Aussterben bedroht.
Die einzelnen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Wiesenbrütergebiete im Landkreis Traunstein finden Sie unter Links.
Weitere wichtige Aufgabenschwerpunkte sind: