Regelung des Aufenthalts und Ansprechpartner für Integration
Die Ausländerbehörde des Landkreises Traunstein ist die zentrale Fachstelle für alle Fragen, die den rechtlichen Status ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen. Sie regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Klärung des rechtlichen Status von Menschen aus dem Ausland.
Das Aufgabengebiet ist sehr vielfältig und begleitet die Betroffenen über die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes. Es reicht von der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bis hin zur Klärung des Aufenthaltsrechts von Asylbewerbern und Duldungsinhabern. Die Behörde ist außerdem zuständig für Prozesse der Einbürgerung und für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht.